Solidaritätserklärung der Fraktion DIE LINKE im LWV Hessen
Donnerstag, den 28.11.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben mit Schrecken erfahren, dass
zwei Betriebsratsmitglieder von Vitos Heppenheim abgemahnt und ihnen ein Teil des Gehaltes abgezogen wurde, nur weil sie ihre Rechte und Pflichten als Betriebsräte wahrgenommen haben.
Laut Aussagen des Betriebsrates fuhren die KollegInnen auf eine ordentlich beschlossene Fortbildung zum Pflegeberufsgesetz. Es erfolgte eine frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber, der allerdings trotz der Rechtmäßigkeit der Fortbildung, Einwände erhob und die Erforderlichkeit der Schulung in Zweifel zog. Der Betriebsrat bestand auf sein verbrieftes Recht, an Fortbildungen teilzunehmen.
Die beiden KollegInnen gaben den Schulungstermin in ihrer Abteilung bekannt und meldeten sich für die Schulungstage ordnungsgemäß zur Betriebsratsarbeit ab.
Im Anschluss an die Fortbildung erhielten sie jeweils eine Abmahnung wegen Fehlen im Dienst und das Gehalt wurde um die Fortbildungstage gekürzt.
Die Fraktion DIE LINKE im LWV Hessen findet dieses Vorgehen, das nicht im Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz steht, ungeheuerlich:
Die konkrete Umsetzung des Bundesteilhabegetzes in Hessen und erste Erfahrungen waren Thema der Fachtagung am 28. September 2019 im Gießener Kongresszentrum.
Im Folgenden ist eine Kurzfassung der Inhalte zu fnden. Nachfragen können gerne an uns gerichtet werden - bitte Kontaktformular benutzen.
Die Fraktion DIE LINKE. im LWV stellt den Fraktionen in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte gerne Musteranfragen zur Verfügung.
DIE LINKE. Fraktion im LWV möchte Ihnen/euch einige kritische Gedanken zum hessischen Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterbreiten.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie / findet ihr unter diesem link:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/3/06413.pdf#search=%22%22
Grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE. im LWV Hessen, dass nun ein hessisches Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorliegt. Mit Erleichterung nehmen wir zur Kenntnis, dass der LWV Hessen weiterhin Träger für die Eingliederungshilfe erwachsener Menschen mit Behinderungen bleibt. Dies garantiert am ehesten, dass alle Menschen mit Behinderung in Hessen gleichwertige Lebensverhältnisse vorfinden.
Kritische Anmerklungen der Fraktion DIE LINKE im LWV
zum Hessischen Gesetz zur Umsertzung des BTHG
Dennoch bleiben zahlreiche kritische Punkte, betrachtet man das Gesetz als Ganzes.
Zunächst ist durch die sehr späte Festlegung auf den Träger der Eingliederungshilfe viel Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung zur Umstellung auf das BTHG verloren gegangen.
Dann weist der vorliegende Gesetzesentwurf Lücken und Fehler auf. Man spürt deutlich, dass hier auf den allerletzten Drücker noch Fakten geschaffen werden sollten, bevor im Oktober eine neue Hessische Landesregierung gewählt wird. Das Eilverfahren, mit dem das Gesetz durchgedrückt wurde, erscheint uns eher befremdlich und dem Sachverhalt nicht angemessen. Statt als Regierungsvorlage wurde das Gesetz als Fraktionsvorlage eingebracht, was die Zeit für Anhörungen und den inhaltlichen Diskurs verkürzte.
Vielen Betroffenen und vielen Beschäftigten in der Eingliederungshilfe war lange nicht bewusst, dass mit dem Bundesteilhabegesetz eine radikale Systemumstellung verbunden ist.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden ab 2020 von den existenzsichernden Leistungen getrennt und das System „ambulant, teilstationär und stationär“ wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben.
Diese Umstellung birgt Gefahren für den betroffenen Personenkreis. Denn man erhofft sich nicht nur bessere Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung, sondern auch Einsparmöglichkeiten – und zwar vor allem mit der Personenzentrierung. Der Sozialraum wird vernachlässigt.
Das Bundesteilhabegesetz ist vor allem ein Spargesetz, das sich am wirtschaftlich günstigsten Anbieter orientiert und nicht die Qualität der Dienstleistungen in der Behindertenhilfe in den Mittelpunkt stellt.