Kassel (lwv): Die Annahme des Maßnahmenpakets zum Zukunftssicherungsbeitrag ist für den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen ein starkes, verbindendes Signal: Nahezu 70 Prozent der hessischen Leistungserbringer haben dem Paket zugestimmt und damit gezeigt, dass die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hessen auf einer breiten, verlässlichen Basis steht. Das Ergebnis ist Ausdruck eines tiefen Vertrauens und der gemeinsamen Bereitschaft, Verantwortung für ein zukunftsfähiges Unterstützungssystem zu übernehmen.
Das von LWV Hessen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) gemeinsam entwickelte Paket schafft nicht nur dringend benötigte finanzielle Stabilität, sondern vereinfacht gleichzeitig zentrale Verwaltungsabläufe, erleichtert die tägliche Arbeit in den Einrichtungen und öffnet Raum für strukturelle Weiterentwicklung. Es gelingt damit erstmals, Entlastung, Qualitätssicherung und finanzielle Steuerung in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Dazu gehört auch, dass der LWV die hessischen Kommunen bis 2028 mit bis zu 200 Millionen Euro aus Rücklagen entlastet, um trotz wachsender Bedarfe die Eingliederungshilfe finanziell zu stabilisieren und zugleich notwendige Reformprozesse anzustoßen.
„Diese Zustimmung ist für uns ein verbindendes Signal. Sie zeigt, dass alle bereit sind, Verantwortung gemeinsam zu tragen,“ betont LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler. „Der Zukunftssicherungsbeitrag ist kein Endpunkt, sondern der Einstieg in einen Weg, auf dem wir Verwaltung und Praxis wieder näher zusammenbringen. Er steht für Haltung, Vertrauen und die Überzeugung, dass notwendige Veränderung auf allen Seiten möglich ist, wenn wir sie miteinander gestalten. Wir schaffen Stabilität, ohne notwendige Modernisierung auszubremsen.“
Erster Beigeordneter Alexander Heppe unterstreicht insbesondere die strategische Bedeutung des Maßnahmenpakets: „Wir stehen finanziell, strukturell und gesellschaftlich vor großen Herausforderungen. Mit diesem Paket setzen wir ein bewusstes Zeichen der gemeinsamen Verantwortung. Gerade in Zeiten knapper Ressourcen zeigt diese breite Zustimmung, dass wir als Verband in der Lage sind, Zukunft aktiv zu gestalten.“
Beigeordneter Dieter Schütz hebt die partnerschaftliche Zusammenarbeit hervor: „Die Entwicklung dieses Pakets war ein intensiver Prozess, der nur im engen Schulterschluss mit den Leistungserbringern gelingen konnte. Die hohe Zustimmung zeigt, dass wir Vertrauen aufbauen und Verlässlichkeit schaffen konnten. Für mich ist entscheidend, dass das Paket nicht nur kurzfristig wirkt, sondern einen langfristigen Transformationsprozess anstößt.“
Im Zentrum des Maßnahmenpakets stehen weitreichende Strukturverbesserungen: Zentrale Verfahren werden spürbar vereinfacht, etwa durch die Einführung eines neuen, deutlich verschlankten Personalnachweises, der die bisher umfangreiche Jahresdokumentation ersetzt. Zudem wird die pauschale Entgeltfortschreibung auf den 1. März 2026 verschoben, um Einrichtungen und Trägern mehr Planungssicherheit zu geben und gleichzeitig Zeit für die Modernisierung der Kalkulationsgrundlagen zu schaffen. Ebenso wird die Nettojahresarbeitszeit nach Empfehlung der KGSt schrittweise bis 2028 umgesetzt. Ein wichtiger Baustein, um Personalprozesse zu harmonisieren und die Vergleichbarkeit zu stärken.
Neues Bedarfsermittlungsinstrument "PIT 26"
Ein besonders wichtiger Bestandteil des Pakets ist das neue Bedarfsermittlungsinstrument „PiT 26“, das gemeinsam mit Leistungserbringern entwickelt wurde und ab 2026 in der Praxis getestet wird.
Bundeskanzler und Landesregierungen verstärken den finanziellen Druck auf die Eingliederungshilfe. Beschäftigte und Betroffene setzen sich zur Wehr.
26.11.2025
Zum Umgang mit behinderten Menschen gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kürzlich die Richtung vor. Beim Deutschen Kommunalkongress behauptete er, in der Jugend- und Eingliederungshilfe gebe es »über Jahre hin jährliche Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent«, das sei »so nicht länger akzeptabel«. Das entspricht zwar nicht den Fakten – von einer Kostenexplosion durch das Bundesteilhabegesetz kann anders als behauptet keine Rede sein –, doch die Botschaft ist klar: Die Kosten sollen runter.
Dabei wäre das Gegenteil nötig, wenn das Versprechen von mehr individueller Teilhabe behinderter Menschen erfüllt werden soll, zu dem sich Deutschland mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat.
In Ländern und Kommunen wird die Gangart gegenüber den Ansprüchen von Menschen mit Behinderungen bereits härter. In Hessen protestieren Beschäftigte und Betroffene gegen angekündigte Kürzungen in der Eingliederungshilfe, das nächste Mal am 3. Dezember in Wiesbaden. Und in Berlin besetzten behinderte Menschen und ihre Persönlichen Assistent*innen sogar die Senatsverwaltung, um die Refinanzierung ihres Tarifvertrags zu erreichen. Diese Aktionen sind richtig gut. Dass sie nötig sind, zeigt allerdings, dass der politische Mainstream in eine Richtung abdriftet, die zulasten der Hilfsbedürftigen geht. Voll daneben!
Daniel Behruzi
Dass die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung dieser grundlegenden Reform nicht kostenneutral umzusetzen waren, war zu Beginn der Diskussion den Beteiligten bereits klar. In Hessen wurden dazu neue Rahmenverträge entwickelt und das Verfahren zur Bedarfsermittlung über den Personenzentrierten Integrierten Teilhabeplan (PiT) eingeführt. Inzwischen ist deutlich geworden: Wie in anderen Bundesländern steigen auch hier die Kosten weiter.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) hat auf seine prekäre Finanzlage hingewiesen und der Liga Hessen einen „Zukunftssicherungsbeitrag“ für alle Leistungserbringer vorgeschlagen. „Ein solcher einseitiger Beitrag würde unweigerlich zu einer Leistungskürzung für die uns anvertrauten Menschen führen. Dies ist für uns nicht hinnehmbar! Die Rechtsansprüche der Menschen mit Behinderungen dürfen nicht angetastet werden und stehen bei unserem Handeln immer im Vordergrund. Die Deckung der Bedarfe ist weiterhin ein hohes Gut. Wir stehen als Liga mit unseren Mitgliedern an der Seite der leistungsberechtigten Personen und vertreten gemeinsam mit den Interessenvertretungen deren Rechte“, betont Carsten Tag, Vorsitzender des Liga-Arbeitskreises „Eingliederungshilfe“.
Eine vom Hessischen Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie[1] des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) nennt als Hauptgründe für die steigenden Kosten bei der Umsetzung des BTHG:
Die Studie zeigt aber auch, dass die Kosten pro Fall in Hessen seit Einführung des BTHG nicht stärker gestiegen sind als zuvor und sogar niedriger liegen als im bundesweiten Durchschnitt.
„Das BTHG hat zudem die Steuerungsfunktion der Kostenträger gestärkt, was zu komplizierten Verfahren und hohem Verwaltungsaufwand führte. Die Liga hat deshalb Vorschläge zur Vereinfachung und Lösung von systematischen Problemen eingebracht. Wir brauchen weniger Bürokratie – das senkt Kosten, ohne dadurch die Menschen mit Behinderungen zu belasten“, so Carsten Tag abschließend.
Die Liga unterstützt die Forderung des LWV nach einer Beteiligung von Bund und Land an der Finanzierung der Eingliederungshilfe. Gemeinsam mit ihren Mitgliedseinrichtungen steht die Liga Hessen für ein inklusives Hessen und wird die weiteren Gespräche zur Lösung der aktuellen Finanzsituation mit dem Landeswohlfahrtsverband in diesem Sinne weiterführen.