August 2025: Die unsoziale Kürzungspolitik kommt in Hessen an
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung stehen vor großen Herausforderungen. Der von den hessischen Städten und Landkreisen getragene Landeswohlfahrtsverband (LWV) will die Finanzierung der Behindertenhilfe deckeln. Für viele, besonders kleinere Einrichtungen kann dies das wirtschaftliche Aus bedeuten. Die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen würde dadurch eingeschränkt.Konkret fordert der LWV von den Trägern der Eingliederungshilfe einen „Zukunftssicherungsbeitrag“, der mit Einsparungen geleistet werden soll. Der LWV führt gestiegene Kosten der Eingliederungshilfe als Grund an.Die Einsparungen würden unweigerlich zu Personalkürzungen führen, die unmittelbar Auswirkungen auf die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen hätten. Solche Maßnahme würden Sozial- und Pflegeberufe noch unattraktiver machen und den ohnehin herrschenden Fachkräftemangel verschlimmern.
Die Tariflöhne der Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen nicht angetastet werden. Im Gegenteil: Diese Arbeit muss gut bezahlt werden. Die Lohnerhöhungen der letzten Zeit reichen kaum, um gestiegene Lebenshaltungskosten der Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe auszugleichen.
Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe und Selbstbestimmung. Jede Kürzung verringert ihre Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Daran ist nicht zu sparen!
Gespart weren kann jedoch bei der ausufenrnden Bürokratie des LWV.