Antrag zur Verbandsversammlung vom 20. März 2019.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Die Verbandsversammlung beschließt die Einrichtung eines Notfallfonds als freiwillige Leistung zur Ergänzung der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten.
Begründung
Aufgrund des hessischen Ausführungsgesetz zum BTHG und des Lebensabschnittsmodells sind die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“, die bis 2019 in der Verantwortung von den Kreisen und kreisfreien Städten lagen, auf den Landeswohlfahrtsverband übertragen worden. Dabei wird an den Kennzahlen deutlich, dass es zwischen Kreisen und Städten sehr unterschiedliche Fallzahlen gibt, was auf eine unterschiedliche Bewilligungspraxis hinweist. Insbesondere in Zeiten des Übergangs wird es immer wieder Einzelfälle geben, die in kein wirkliches Schema passen, aber wo eine Behörde evtl. in Vorleistung treten muss, um Wartezeiten zu überbrücken oder bei besonderen und gesetzlich nicht festgelegten Bedarfen schnell auszuhelfen.
Nach (§ 2 Abs. 2 BSHG§72DV) bekommen Personen, Geld- und Sachleistungen für spezifische Bedarfe. Aber es gibt immer wieder Fälle, die gesetzlich so nicht vorgesehen sind oder wo dringlich und unbürokratisch geholfen werden muss, ohne die Genehmigung und ein langwieriges Verfahren abzuwarten. Hierfür soll im LWV ein Notfallfonds eingerichtet werden, der schnell und unbürokratisch als Darlehen, Vorleistung oder Spende abgerufen werden kann. Dieser Notfallfonds soll dauerhaft eingerichtet und je nach Bedarf und Abfrage nach oben oder unten angepasst werden.